Ferienfreizeit „Fernweh“
1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Ferienfreizeit erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeformular auf unserer Website.
Die Vergabe der Teilnahmeplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Teilnehmer*innen der Vorjahre haben eine Woche das Vorrecht auf die Anmeldung.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Wir behalten uns vor, die Ferienfreizeit bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen Gründen abzusagen.
Nach Absenden der Anmeldung erhalten die Erziehungsberechtigten zunächst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Eine verbindliche Teilnahmebestätigung erfolgt gesondert.
2. Teilnahmebeitrag und Zahlungsbedingungen
Der Teilnahmebeitrag sowie die Zahlungsmodalitäten (Anzahlung, Restzahlung und jeweilige Fälligkeiten) werden den Erziehungsberechtigten mit der Teilnahmebestätigung per E-Mail mitgeteilt.
Sofern eine Anzahlung vorgesehen ist, wird diese nach Erhalt der Teilnahmebestätigung fällig.
Der Restbetrag ist bis zum in der Zahlungsinformation genannten Termin zu überweisen.
Geht der Teilnahmebeitrag nicht fristgerecht ein, behalten wir uns vor, den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben.
3. Rücktritt / Stornierung
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist jederzeit in Textform (per E-Mail oder Post) möglich.
Sofern eine Anzahlung geleistet wurde, gilt:
- Bei einem Rücktritt nach dem 01. Juli des jeweiligen Jahres kann die Anzahlung ganz oder teilweise einbehalten werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Veranstalter.
- In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, nachgewiesen durch ärztliches Attest) kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Muss ein Kind die Ferienfreizeit aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig abbrechen oder erfolgt der Abbruch auf eigenen Wunsch oder aufgrund grober Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen oder Anweisungen der Betreuer*innen (vgl. Punkt 6), besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.
4. Krankenversicherung und gesundheitliche Angaben
Die Teilnehmenden müssen krankenversichert sein.
Die elektronische Gesundheitskarte ist zur Ferienfreizeit mitzugeben.
Alle gesundheitlich relevanten Angaben (z. B. Allergien, Medikamente, Vorerkrankungen) sind vollständig und wahrheitsgemäß im Anmeldeformular anzugeben.
Diese Angaben dienen ausschließlich der sicheren Durchführung der Ferienfreizeit.
Werden wesentliche gesundheitliche Informationen nicht oder unzutreffend angegeben, behalten wir uns vor, das Kind aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme auszuschließen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht in diesem Fall nicht.
5. Medizinische Versorgung im Notfall
Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls während der Ferienfreizeit werden die Erziehungsberechtigten unverzüglich informiert.
Sollte eine sofortige ärztliche Behandlung erforderlich sein und eine vorherige Rücksprache nicht möglich sein, erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass eine medizinisch notwendige Behandlung veranlasst wird.
6. Aufsichtspflicht
Die Betreuerinnen und Betreuer übernehmen für die Dauer der Ferienfreizeit die gesetzliche Aufsichtspflicht.
Im Rahmen der pädagogischen Arbeit kann es vorkommen, dass Teilnehmende in kleinen Gruppen und für begrenzte Zeiträume ohne unmittelbare Aufsicht unterwegs sind (z. B. bei Spielen, Rallyes oder Einkäufen). Dies erfolgt ausschließlich in einem altersgerechten, überschaubaren und verantwortungsvollen Rahmen.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen Anweisungen der Betreuer*innen oder bei schwerer Störung der Gemeinschaft behalten wir uns vor, Teilnehmende auf Kosten der Erziehungsberechtigten vorzeitig nach Hause zu schicken.
Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht in diesem Fall nicht.
7. Mitwirkungspflichten der Teilnehmenden
Zur Sicherstellung eines gemeinschaftlichen Zusammenlebens verpflichten sich die Teilnehmenden:
- an Gemeinschaftsveranstaltungen teilzunehmen,
- bei der Reinhaltung der Unterkunft (z. B. Zimmer aufräumen) mitzuwirken,
- bei einfachen Gemeinschaftsdiensten (z. B. Tischdienste) nach Einteilung der Betreuer*innen zu helfen.
Befreiungen von einzelnen Programmpunkten sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
8. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen während der Ferienfreizeit erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, die im Rahmen der Online-Anmeldung abgefragt wird.
Art und Umfang der Nutzung (z. B. interner Teilnehmerbereich, Website, Social Media, regionale Presse) richten sich ausschließlich nach der jeweils erteilten Einwilligung.
Ohne entsprechende Einwilligung erfolgt keine Veröffentlichung.
9. Voraussetzungen für die Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ferienfreizeit setzen wir voraus:
- eine ausreichende körperliche Belastbarkeit,
- Freude an Bewegung,
- Bereitschaft zur Teilnahme an Outdoor-Aktivitäten (z. B. Wandern, Klettern im altersgerechten Rahmen).
Ein gültiger Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument ist zur Ferienfreizeit mitzubringen.
10. Höhere Gewalt
Kann die Ferienfreizeit aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags.
Bereits entstandene Kosten können in diesem Fall anteilig einbehalten werden.
11. Haftung
Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.
12. Erreichbarkeit
Die Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass sie während der Dauer der Ferienfreizeit unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar sind oder eine vertretungsberechtigte Kontaktperson benannt ist.
13. Schlussbestimmungen
Mit Absenden der Online-Anmeldung und der Bestätigung der Teilnahmebedingungen erklären sich die Erziehungsberechtigten mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.